Beitragsberechnung
Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den jeder Eigentümer an die WEG zahlt. Es setzt sich aus den geplanten Kosten (Wirtschaftsplan) zusammen und wird über Verteilerschlüssel auf die einzelnen Einheiten verteilt.
Berechnungsablauf
Abschnitt betitelt „Berechnungsablauf“Der Hausgeld-Beitrag wird in folgenden Schritten berechnet:
- Wirtschaftsplan anlegen — Für jedes Kostenkonto wird ein jährlicher Planwert festgelegt
- Verteilerschlüssel zuordnen — Jedes Kostenkonto hat einen Verteilerschlüssel (z. B. MEA, Quadratmeter, Personentage)
- Anteil pro Einheit berechnen — Der Anteil jeder Einheit ergibt sich aus ihrem Wert im jeweiligen Verteilerschlüssel
- Monatsbeitrag ermitteln — Die Jahressumme wird durch 12 geteilt
Beispiel
Abschnitt betitelt „Beispiel“| Kostenkonto | Planwert | Schlüssel | Einheit A (50 MEA) | Einheit B (30 MEA) | Einheit C (20 MEA) |
|---|---|---|---|---|---|
| Hausmeister | 12.000 € | MEA | 6.000 € | 3.600 € | 2.400 € |
| Müllgebühren | 3.600 € | Personentage | 1.200 € | 1.200 € | 1.200 € |
| Summe/Jahr | 7.200 € | 4.800 € | 3.600 € | ||
| Hausgeld/Monat | 600 € | 400 € | 300 € |
Auslöser der Berechnung
Abschnitt betitelt „Auslöser der Berechnung“Die Beiträge werden automatisch neu berechnet, wenn:
- Ein Wirtschaftsplan geändert wird
- Ein Verteilerschlüssel angepasst wird
- Ein Eigentümerwechsel stattfindet
- Werte einer Einheit sich ändern (z. B. MEA-Anteile, Quadratmeter)
SOLL-Buchungen
Abschnitt betitelt „SOLL-Buchungen“Nach der Berechnung werden automatisch 12 monatliche SOLL-Buchungen pro Einheit erzeugt. Diese fließen vom Abrufkonto (Hausgeldkonto) auf das Beitragskonto der jeweiligen Einheit.
Eigentümerwechsel im laufenden Monat
Abschnitt betitelt „Eigentümerwechsel im laufenden Monat“Findet ein Eigentümerwechsel innerhalb eines Monats statt, gilt das Monatsersten-Prinzip: Der Eigentümer, der am 1. des Monats im Grundbuch steht, ist für den gesamten Monat zahlungspflichtig.
Bei einem Wechsel werden die SOLL-Buchungen entsprechend aufgeteilt:
- Monate vor dem Wechsel → alter Eigentümer
- Monate ab dem Wechsel → neuer Eigentümer
Manuelles Überschreiben
Abschnitt betitelt „Manuelles Überschreiben“Der berechnete Hausgeld-Beitrag kann pro Einheit manuell überschrieben werden. Das ist nötig, wenn:
- Individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Eigentümern bestehen
- Sonderregelungen laut Teilungserklärung gelten
- Rundungsdifferenzen korrigiert werden sollen
So funktioniert es
Abschnitt betitelt „So funktioniert es“- Öffnen Sie die Beitragsübersicht im Wirtschaftsplan
- Beim gewünschten Eigentümer den Beitrag auf manuell umstellen
- Den gewünschten Monatsbetrag eintragen