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Bankkontowechsel in der WEG

Wechselt eine WEG im Abrechnungsjahr die Bank — etwa bei einem Verwalterwechsel — müssen sowohl das alte als auch das neue Bankkonto in der Software erfasst werden. Nur dann erkennt abrechnung360 den Übertrag des Restsaldos als interne Umbuchung, und die Anfangs- und Endkontostände der Jahresabrechnung stimmen.

  • Auszüge altes Konto
  • Altes Konto importieren
  • Neues Konto importieren
  • Übertrag als Umbuchung
  • Kontostände stimmen

Ein Bankkontowechsel besteht aus drei Bewegungen:

Bewegung Konto Wirkung
Umsätze bis zur Kontoauflösung altes Konto Kosten und Hausgelder bis zum Wechsel
Übertrag des Restsaldos von alt nach neu Umbuchung
Umsätze ab Kontoeröffnung neues Konto Kosten und Hausgelder ab dem Wechsel

Fehlt das alte Konto, entstehen zwei Fehler:

  • Der Übertrag erscheint als unerklärter Geldeingang auf dem neuen Konto. Ohne Gegenseite wird er nicht als Umbuchung erkannt, eine korrekte Zuordnung ist nicht möglich.
  • Die Kontostände des Abrechnungsjahres sind unvollständig und die Kosten der Monate vor dem Wechsel fehlen.
  1. Altes Konto einspielen

    Unter Bank → Kontoauszüge die Auszüge des alten Kontos hochladen — lückenlos vom 01.01. des Abrechnungsjahres bis zur letzten Bewegung vor der Auflösung. abrechnung360 erkennt die IBAN und legt das Bankkonto automatisch an. Die CAMT-Datei ist der bevorzugte Weg, weil sie Salden und Gegen-IBAN strukturiert mitliefert; ersatzweise laden Sie die PDF-Kontoauszüge hoch. Siehe Bankkonten und CAMT-Import.

  2. Neues Konto einspielen

    Die Auszüge des neuen Kontos per CAMT-Upload oder über die EBICS-Bankverbindung importieren. Auch dieses Bankkonto entsteht automatisch aus der erkannten IBAN.

  3. Auszüge bestätigen und freigeben

    Prüfen, dass die Auszüge beider Konten bestätigt und freigegeben sind und der Zeitraum keine Lücke aufweist.

  4. Übertrag als Umbuchung prüfen

    Der Übertrag muss auf beiden Seiten vorliegen: als Abgang auf dem alten Konto mit der IBAN des neuen Kontos, als Eingang auf dem neuen Konto mit der IBAN des alten. Passt die Gegen-IBAN, markiert abrechnung360 die Transaktion automatisch als Umbuchung zwischen eigenen Konten — Buchungspositionen sind dann nicht erforderlich. Fehlt die Gegen-IBAN (bei PDF-Auszügen möglich), ergänzen Sie sie an beiden Transaktionen.

  5. Prüfen

    Die Umbuchung zwischen altem und neuem Bankkonto erscheint anschließend unter Buchhaltung → Transaktionen.

  • Stimmt der Anfangsbestand zum 01.01. des alten Kontos mit dem Kontoauszug überein?
  • Decken beide Konten zusammen das gesamte Abrechnungsjahr lückenlos ab?
  • Ist der Übertrag auf beiden Konten als Umbuchung markiert?
  • Entspricht der Endbestand zum 31.12. der Summe aller Bankkonten des Objekts?
Fehler Folge Lösung
Nur das neue Konto importiert Anfangsbestand und Kosten vor dem Wechsel fehlen Auszüge des alten Kontos nachträglich einspielen
Übertrag auf ein Kostenkonto gebucht Einnahmen-/Ausgabenrechnung verfälscht Transaktion zurücksetzen und als Umbuchung stehen lassen
Gegen-IBAN nur auf einer Seite gepflegt Beide Transaktionen bleiben offen Gegen-IBAN an beiden Transaktionen ergänzen

Muss ich das alte Konto löschen, wenn es aufgelöst ist?

Abschnitt betitelt „Muss ich das alte Konto löschen, wenn es aufgelöst ist?“

Nein, es sollte zunächst bestehen bleiben — das Abrechnungsjahr des Wechsels benötigt es weiterhin. In den Folgejahren erscheinen darauf keine Transaktionen mehr.

Sind alle Abrechnungen abgeschlossen, die das Konto einschließen, können Sie es löschen. Intern wird es archiviert, die Buchungshistorie bleibt erhalten.

Was ist, wenn für das alte Konto keine CAMT-Datei mehr verfügbar ist?

Abschnitt betitelt „Was ist, wenn für das alte Konto keine CAMT-Datei mehr verfügbar ist?“

Dann laden Sie die PDF-Kontoauszüge hoch. Entscheidend ist ein lückenloser Zeitraum und die Gegen-IBAN des Übertrags an beiden Transaktionen — nicht jede Bank weist sie im PDF aus.

Der Wechsel lag im Vorjahr — muss das alte Konto trotzdem eingespielt werden?

Abschnitt betitelt „Der Wechsel lag im Vorjahr — muss das alte Konto trotzdem eingespielt werden?“

Sofern das Vorjahr bereits abgerechnet wurde, ist das alte Konto nicht mehr erforderlich. Andernfalls muss das Konto wie oben beschrieben hinzugefügt werden.