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Jahresabrechnung erstellen

Die Jahresabrechnung ist das zentrale Ergebnisdokument der WEG-Verwaltung. Sie stellt für jede Einheit die tatsächlich angefallenen Kosten den geschuldeten Vorschüssen aus dem Wirtschaftsplan gegenüber; die Differenz ist die Abrechnungsspitze. Die geleisteten Ist-Zahlungen erscheinen davon getrennt als Saldo Hausgeld — Zahlungsrückstände bleiben eine eigene Forderung und werden nicht Teil der Spitze.

  • Stammdaten + Buchungen
  • Qualitätsprüfung
  • Generieren
  • Prüfen
  • PDF + Buchungsjournal je Einheit

WEG-Abrechnungen Übersicht

Bevor Sie die Generierung starten, validieren Sie bitte folgende Datenpunkte:

  • Vollständigkeit der Einheiten: Alle Einheiten sind erfasst und mit den korrekten Miteigentumsanteilen (MEA) hinterlegt — siehe Einheiten & MEA.
  • Eigentümerhistorie: Die Zuordnung der Eigentümer im Abrechnungszeitraum ist korrekt — siehe Eigentümer. Bei einem Eigentümerwechsel bleibt die Abrechnung einheitenbezogen; Details finden Sie in den FAQ.
  • Bankbuchungen: Alle Kontoumsätze sind vollständig importiert und final kontiert — siehe CAMT-Import.
  • Periodenabgrenzung: Transaktionen für jahresübergreifende Rechnungen sind korrekt abgegrenzt — siehe Abgrenzung.
  • Saldenbestätigung: Rücklagen- und Bankkonten weisen plausible und abgestimmte Salden auf.
  • Wirtschaftsplan und Hausgeld: Die Planansätze und Hausgeldsollstellungen für das Abrechnungsjahr sind aktuell.
  1. Modul WEG-Abrechnungen aufrufen

    Wählen Sie im Objekt die Registerkarte WEG-Abrechnungen und aktivieren Sie das entsprechende Abrechnungsjahr (z. B. 2025).

    WEG-Abrechnungen Übersicht

  2. Qualitätsprüfung und Validierung

    Die Spalte Qualitätsprüfung signalisiert pro Einheit den Status: Rot (blockierende fachliche Fehler), Gelb (Warnhinweise), Grün (plausibel). Blockierende Fehler müssen zwingend vor der Generierung behoben werden.

  3. Generierung starten

    Über die Schaltfläche „Jetzt generieren“ wird der Erstellungsprozess initiiert. Dieser erfolgt asynchron im Hintergrund; der Fortschritt wird live visualisiert.

    Abrechnung generieren

  4. Ergebnisprüfung und Download

    Nach Abschluss der Generierung steht pro Einheit ein Dokumentenpaket zur Verfügung. Über das Aktionssymbol (oben rechts) können sämtliche Einzelabrechnungen gesammelt als ZIP-Archiv exportiert werden.

    Downloads in der WEG-Abrechnung

Über der Abrechnungstabelle lässt sich der Bereich Abrechnungsoptionen aufklappen. Standardmäßig ist er eingeklappt — Sie brauchen ihn nur im Sonderfall.

Das Feld Beschlussdatum der Eigentümerversammlung steuert bei einem Eigentümerwechsel zwischen Jahresende und Versammlung, wer die Abrechnung erhält und die Abrechnungsspitze trägt:

  • Leer (Regelfall): Empfänger und Abrechnungsspitze richten sich nach dem Eigentümer am 31.12. des Abrechnungsjahres.
  • Gesetzt: maßgeblich ist der Eigentümer am Beschlussdatum — nach § 28 Abs. 2 WEG schuldet den Nachschuss, wer zur Beschlussfassung Eigentümer ist (frühestens 01.01. des Folgejahres).

Die laufenden Hausgeld-Vorschüsse bleiben davon unberührt; sie folgen weiter dem Eigentümer des Abrechnungsjahres. Nach einer Änderung die Abrechnung neu generieren. Details und der rechtliche Hintergrund: Wer erhält die Abrechnung — das Beschlussdatum.

Spalte Bedeutung
Nummer Einheitennummer
Beschreibung Lage der Einheit
Typ Wohnung, Garage, …
Eigentümer Aktuelle Eigentümer-Kontakte (zeitlich gültig)
Qualitätsprüfung Status aus den Plausibilitätsprüfungen
Saldo Hausgeld Soll/Ist-Differenz aus den Hausgeldzahlungen
Abrechnungsspitze Differenz zwischen dem Kostenanteil der Einheit und ihren Soll-Vorschüssen
Saldo Gesamt Gesamtsaldo der Einheit für das Jahr
Download Auswahlmenü mit allen erzeugten Dokumenten pro Einheit
Anzeige Bedeutung Was tun?
Eigentümer/in fehlt Keine Zuordnung im Abrechnungs­jahr Eigentumsverhältnis pflegen
Fehler Generierung wäre fachlich falsch Vor Generierung beheben
Warnung Abrechnung läuft, sollte aber geprüft werden Warnungen verstehen
OK Plausibilitäts­prüfungen ohne Auffälligkeiten

Das Dokumentenpaket pro Einheit umfasst:

  • WEG-Einzelabrechnung: Personalisiertes PDF-Dokument. Bei mehreren Eigentümern einer Einheit oder abweichenden Zustellanschriften erfolgt die Erstellung separat je Postanschrift.
  • Einzelbuchungsjournal: Detaillierter Nachweis aller Buchungen des Wirtschaftsjahres.
  • Hinweis zu vermieteten Einheiten: Die Abrechnung gegenüber dem Mieter erstellen Sie nicht in der WEG, sondern im zugehörigen Objekt der Sondereigentumsverwaltung.

Der ZIP-Sammel-Download bündelt alle Dokumente des Objekts in einem Archiv — optimiert für die Archivierung oder den Postversand durch die Verwaltung.

Hat die Gemeinschaft auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG verzichtet, weist abrechnung360 die Umsatzsteuer für gewerbliche Einheiten direkt in der Jahresabrechnung aus — als zusätzlicher Abschnitt „IV. Angaben zur Umsatzsteuer (Rechnung gem. § 14 UStG)“ mit fortlaufender Rechnungsnummer, mit dem der Eigentümer die Vorsteuer geltend machen kann. Die fachlichen Grundlagen erklärt Umsatzsteuer verstehen.

  1. Option aktivieren — In den Objekt-Einstellungen die Karte Umsatzsteuer-Option (§ 9 UStG) einschalten und Beschlussdatum der Eigentümerversammlung, Steuernummer bzw. USt-IdNr. der Gemeinschaft und das Jahr eintragen, ab dem die Option gilt. Die Aktivierung fragt eine Bestätigung ab: Der Verzicht ist beschlossen, mit dem Steuerberater abgestimmt und die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) findet keine Anwendung.

  2. Kostenkonten klassifizieren — Jedes Kostenkonto mit Buchungen im Abrechnungsjahr braucht einen Umsatzsteuersatz: 19 % (Regelfall), 7 % (ermäßigt, z. B. Wasserlieferung) oder ohne USt (Grundsteuer, Versicherungen, öffentliche Gebühren). Das Feld USt-Satz erscheint im Kontenplan, sobald die Option aktiv ist. Tipp: Der Chat-Assistent klassifiziert auf Zuruf alle Konten in einem Durchgang.

  3. Einheiten markieren — An jeder Einheit, die den Steuerausweis erhalten soll, das Häkchen Umsatzsteuer-Ausweis (§ 9 UStG) setzen. Es erscheint nur bei Einheiten, die als Gewerblich genutzt markiert sind, denn die Option ist nur gegenüber Unternehmern zulässig.

Die Kostenverteilung der Einzelabrechnung bleibt unverändert — alle Eigentümer tragen denselben Brutto-Anteil nach Verteilerschlüssel. Der neue Abschnitt IV schlüsselt den Anteil der markierten Einheit je Steuersatz in Entgelt und Umsatzsteuer auf. Bei einem Eigentümerwechsel erhält jeder Eigentümer eine eigene Rechnung mit eigener Rechnungsnummer für seinen Besitzzeitraum. Vorschüsse zur Erhaltungsrücklage sind nicht Bestandteil der Rechnung.

Fehlt bei aktiver Option das Beschlussdatum, die Steuernummer oder die Klassifikation eines bebuchten Kontos, blockiert die Qualitätsprüfung die Generierung — so entsteht nie ein unrichtiger Steuerausweis (§ 14c UStG).

Nach der Generierung verschickt die Schaltfläche Versenden alle Abrechnungen des Objekts in einem Durchgang — als E-Mail, als Brief über einen Briefdienst oder beides:

Kanal Verhalten
E-Mail Personalisiertes PDF an die E-Mail-Adresse des Empfänger-Kontakts. Einheiten ohne hinterlegte E-Mail-Adresse werden übersprungen (der Dialog warnt vorab).
Nur Post Jede Abrechnung wird als Brief versendet — Druck und Versand übernimmt der angebundene Briefdienst, die Anschrift kommt aus dem Adressfeld des PDFs.
E-Mail + Post Brief an alle, zusätzlich E-Mail an alle Kontakte mit Adresse.

Vor dem Versand zeigt der Dialog eine Kostenvorschau: Anzahl der Abrechnungen, davon per Post, sowie Porto, Druck und Servicegebühr pro Brief und die Gesamtkosten. Nur Briefe kosten — der E-Mail-Versand ist kostenfrei. Empfänger ist je Einheit der Abrechnungsempfänger (bei Eigentümerwechsel der Eigentümer zum Beschlussdatum).

Nach dem Versand zeigt die Übersicht je Einheit Versendet am. Wird die Abrechnung danach neu generiert, geht dieser Versandstatus verloren — die Qualitätsprüfung warnt in dem Fall vor der Neu-Generierung.

  • Vollständigkeit: Sind alle Einheiten des Objekts abgerechnet?
  • Plausibilität der Abrechnungsspitze: Sind signifikante Abweichungen zum Plan (z. B. durch außerordentliche Instandsetzungen oder Preissteigerungen) begründbar?
  • Abstimmung Buchhaltung: Korrespondiert das Buchungsjournal mit den Bankkontoständen zum Stichtag?
  • Hausgeldsalden: Wurden die Saldenvorträge und offenen Posten des Vorjahres korrekt berücksichtigt?
  • Rücklagenentwicklung: Entspricht die Darstellung der Rücklagenzuführungen und -entnahmen den gesetzlichen Anforderungen und der tatsächlichen Entwicklung? Siehe FAQ zur WEG-Abrechnung.