Zum Inhalt springen

Zahlungen (Lastschrift & Überweisung)

Neben dem Abruf von Umsätzen kann Abrechnung360 auch Zahlungen auslösen: das Hausgeld oder die Miete per Lastschrift einziehen und Rechnungen per Überweisung begleichen. Die Übermittlung erfolgt wahlweise direkt per EBICS oder als SEPA-XML-Datei zum Upload im Online-Banking. Per EBICS eingereichte Aufträge geben Sie anschließend in der App Ihrer Bank frei — Abrechnung360 transportiert den Auftrag, die Unterschrift bleibt bei Ihnen (siehe Zahlungen freigeben).

Zahlungen begegnen Ihnen an zwei Stellen: in der zentralen Zahlungsübersicht (Navigation Banking → Zahlungen) als objektübergreifende Übersicht und im Menüpunkt Bank des einzelnen Objekts. Dort schaltet der Bereich Zahlungen zwischen Hausgeld-Einzug (bei Mietobjekten Mieteinzug) mit Einrichtung und Mandaten, Guthaben-Auszahlung und Zahlungsläufe um.

Die zentrale Zahlungsübersicht bündelt alle fälligen Zahlungen über sämtliche Objekte hinweg. Die Registerkarte Auszahlen sammelt offene Überweisungen (etwa aus Eingangsrechnungen), die Registerkarte Einziehen die Lastschriften. Fehlt einem Objekt die EBICS-Verbindung, trägt es das Abzeichen Keine EBICS-Verbindung — Zahlungen lassen sich dann nicht übermitteln. Die Registerkarte Freigabe ausstehend listet alle eingereichten Aufträge, die noch auf Ihre Unterschrift in der Bank-App warten.

Zentrale Zahlungsübersicht

Der Bereich Hausgeld-Einzug bzw. Mieteinzug führt in drei Schritten durch die Einrichtung — alles an einer Stelle:

  1. Gläubiger-ID hinterlegen — direkt im ersten Schritt, mit Link zum kostenlosen Antrag im ExtraNet der Bundesbank. Bei einer WEG gehört die Gläubiger-ID der Gemeinschaft (nicht der Verwaltung) und bleibt auch bei einem Verwalterwechsel gültig; bei Mietobjekten ist es die Gläubiger-ID des Vermieters.

  2. Einzugskonto und Einzugstag festlegen — das Bankkonto, auf das eingezogen wird, und der Tag des Monats (1.–28.). Fällt der Einzugstag auf ein Wochenende, wird auf den nächsten Bankarbeitstag verschoben.

  3. Automatik aktivieren — der Schalter „Hausgeld/Miete monatlich automatisch einziehen“. Voraussetzung sind die Gläubiger-ID und ein Einzugskonto mit EBICS-Verbindung. Auch der automatische Lauf wird erst durch Ihre Freigabe in der Bank-App ausgeführt — ohne Freigabe findet kein Einzug statt.

Einrichtung des Einzugs im Bereich Bank

  • Der Zahllauf wird drei Bankarbeitstage vor dem Einzugstag automatisch per EBICS eingereicht, damit Zeit für die Freigabe bleibt.
  • Direkt nach der Einreichung erhalten Sie eine E-Mail mit Betrag, Anzahl der Posten und Bank-Auftragsnummer; den Lauf geben Sie in der Unterschriftenmappe Ihrer Bank frei. Bleibt die Freigabe aus, verfällt der Auftrag bei der Bank und erscheint als Bank abgelehnt.
  • Eingezogen werden nur Einheiten mit aktivem SEPA-Mandat; alle anderen werden nicht einbezogen und in der Vorschau mit Grund ausgewiesen.
  • Monate, für die bereits ein Zahllauf existiert — auch ein manuell gestarteter — werden übersprungen. Ein Doppeleinzug ist damit ausgeschlossen.
  • Wird die Automatik erst nach dem Einzugstag eines Monats aktiviert, startet sie im Folgemonat; rückwirkende Einzüge gibt es nicht.
  • Mehrere Einheiten desselben Zahlers (gleiche IBAN und gleicher Kontoinhaber, etwa Wohnung plus Stellplatz) werden zu einer Lastschrift gebündelt; der Verwendungszweck nennt alle Einheiten.
  • Jeder automatische Lauf erscheint in den Zahlungsläufen (Ersteller „Automatischer Einzug“); Fehler sind dort sichtbar.

Der aufklappbare Abschnitt SEPA-Mandate zeigt je Einheit den aktuellen Eigentümer bzw. Mieter und den Mandatsstatus: Kein Mandat, Formular erstellt oder Aktiv.

  1. Mandatsformular erstellen — erzeugt ein vorausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat als PDF: Zahlungsempfänger mit Gläubiger-ID, reservierte Mandatsreferenz, Einheit und alle Pflichtangaben. Der Forderungstext ist bewusst weit gefasst — bei der WEG deckt er neben dem Hausgeld auch Nachschüsse aus Jahresabrechnungen und Sonderumlagen ab, beim Mietverhältnis Miete, Vorauszahlungen und Nachzahlungen. Das PDF zum Unterschreiben an den Eigentümer bzw. Mieter senden.

  2. Mandat erfassen — nach Rückkunft des unterschriebenen Formulars IBAN und Unterschriftsdatum eintragen. Das Mandat wird aktiv; die auf dem Formular gedruckte Mandatsreferenz bleibt dabei erhalten.

  3. Mandat widerrufen — bei Bankwechsel oder Auszug. Nach einem Eigentümer- oder Mieterwechsel braucht der neue Zahler ein eigenes Mandat: Mandate gelten je Eigentümer bzw. je Mietverhältnis, nie für die Einheit an sich.

Liegt ein unterschriebenes Mandat bereits vor, kann es über Mandat erfassen auch direkt ohne Formular angelegt werden.

Mandatstabelle mit Formular- und Erfassen-Aktionen

Im Abschnitt Einzelner Zahllauf unterhalb der Mandate lässt sich ein einzelner Monat manuell einziehen — etwa als SEPA-XML-Datei für das Online-Banking oder zum Nachholen eines Monats. Die Vorschau zeigt je Einheit den fälligen Betrag, das Mandat und gegebenenfalls den Ausschlussgrund. Das Einzugskonto ist mit dem Konto aus der Einrichtung vorbelegt.

Für einen Monat mit bereits vorhandenem Zahllauf startet die Automatik keinen zweiten Einzug — ein Doppeleinzug ist damit ausgeschlossen.

Jede Übermittlung wird als Zahlungslauf protokolliert — mit Datum, Typ, Kanal, Status und Betrag. So bleibt nachvollziehbar, was wann an die Bank ging.

Protokoll der Zahlungsläufe

Kanal Bedeutung
EBICS Direkt per EBICS an die Bank übermittelt, Freigabe in der Bank-App
Datei Als SEPA-XML-Datei erzeugt, manueller Upload im Online-Banking

Ein per EBICS eingereichter Lauf durchläuft die Status Freigabe in Bank-App → Von Bank angenommen → Gebucht; ein nicht freigegebener oder in der Bank-App stornierter Auftrag steht als Bank abgelehnt und lässt sich neu einreichen. Der Verlauf des Laufs zeigt die Bank-Auftragsnummer, unter der Sie den Auftrag in der Unterschriftenmappe wiederfinden. Freigabe und Storno sind nur in der Bank-App möglich — die Statusbedeutungen im Einzelnen stehen unter Zahlungen freigeben.