Einheiten und Mieter
Einheiten, Eigentümer und Mietverhältnisse bilden die Datenbasis der Betriebskostenabrechnung. Bei Wohn- und Gewerbeeinheiten ist die Wohnfläche Pflicht — viele Verteilerschlüssel der Mietverwaltung basieren darauf. Stellplätze und Garagen bleiben dagegen bewusst ohne Fläche (siehe unten).

Felder einer Einheit
Abschnitt betitelt „Felder einer Einheit“| Feld | Pflicht? | Bedeutung |
|---|---|---|
| Nummer | ja | Laufende Nummer |
| Beschreibung | nein | Lage, z. B. „EG rechts“ |
| Typ | ja | Wohnung, Gewerbe, Garage, … |
| Quadratmeter | ja (Wohn-/Gewerbeeinheiten) | Grundlage für flächenbasierte Umlagen. Bei Stellplätzen und Garagen leer lassen, sonst nehmen sie an der m²-Umlage teil |
| Zimmer | nein | Stammdaten |
| Gewerblich genutzt | nein | Beeinflusst Auswertungen + ggf. Umlagefähigkeit |
Eigentümer pflegen
Abschnitt betitelt „Eigentümer pflegen“Der Eigentümer einer Einheit ist in der Mietverwaltung der Vermieter, in dessen Auftrag Sie tätig sind: Gläubiger der Mietforderungen, Aussteller der Betriebskostenabrechnung und Adressat der Überschussrechnung. Ohne ihn steht die Einheit im Mahnwesen unter Zu prüfen und wird nicht gemahnt — mahnen kann nur, wer einen Gläubiger nennen kann.
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Einheit bearbeiten (Zeilenaktion Bearbeiten in der Liste Einheiten) und im Assistenten den Schritt Eigentümer aufrufen.
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Eigentümer hinzufügen wählen und Datum Erwerb eintragen. Mehrere Kontakte am selben Zeitraum bilden eine gemeinsame Eigentümerschaft (Eheleute, Erbengemeinschaft).
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Eigentümerwechsel: legen Sie den neuen Eigentümer mit seinem Erwerbsdatum an — das Verkaufsdatum des vorherigen ergibt sich automatisch.
Der Unterschied zur WEG liegt nicht in den Daten, sondern in ihrer Wirkung: In der WEG ist der Eigentümer Schuldner des Hausgelds und bekommt die Jahresabrechnung. In der Mietverwaltung ist er Gläubiger der Miete; Schuldner ist der Mieter. Miteigentumsanteile (MEA) gibt es deshalb nur bei WEG-Objekten.
Mietverhältnis-Status
Abschnitt betitelt „Mietverhältnis-Status“Pro Zeitraum kann eine Einheit drei Status haben:
| Status | Bedeutung | Wirkung auf Abrechnung |
|---|---|---|
| Vermietet | Mietvertrag mit Mieter aktiv | Mieter bekommt Betriebskostenabrechnung |
| Leerstand | Wohnung leer, keine Mietzahlung | Eigentümer trägt die nicht umgelegten Kosten; eine leerstehende Wohnung zählt bei Personentagen mit einer Person, eine Garage mit null |
| Eigennutzung | Eigentümer wohnt selbst | Wie Leerstand, aber explizit gekennzeichnet; Personenzahl frei pflegbar |
Leerstand- und Eigennutzungszeiten müssen lückenlos eingetragen sein, sonst entstehen unklare Bilder in der Abrechnung.
Mietverhältnis pflegen
Abschnitt betitelt „Mietverhältnis pflegen“-
Einheit öffnen
Auf der Seite Objekt in der Liste Einheiten in der Zeile der Einheit Bearbeiten wählen und zum Schritt Mieter wechseln.
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Mietverhältnis hinzufügen
Mietverhältnis hinzufügen klicken.
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Daten erfassen
Beginn-Datum, Mieter-Kontakte und ggf. Endedatum eintragen. Bei mehreren Mietern: alle Kontakte am selben Verhältnis anhängen — sie erscheinen automatisch im gemeinsamen Anschreiben.
Die Kontrollkästchen „Nimmt an der Betriebskostenabrechnung teil“ steuert, ob das Mietverhältnis eine Abrechnung erhält. Bei Wohn- und Gewerbeeinheiten ist sie vorausgewählt (abwählen bei Pauschal- oder Inklusivmiete), bei Stellplätzen und Garagen standardmäßig aus.
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Miete eintragen
Im Abschnitt Miete tragen Sie Kaltmiete, Nebenkosten-Vorauszahlung und ggf. Heizkosten-Vorauszahlung ein — Gültig ab ist üblicherweise der Einzugstag. Die Summe ist die monatliche Gesamtmiete, aus der die Sollstellungen entstehen.
Bei einem bestehenden Mietverhältnis steht an dieser Stelle die Liste Mietstaffelung: Eine spätere Mieterhöhung legen Sie dort mit Mietstaffel hinzufügen und einem neuen Gültig-ab-Datum an, die bisherigen Stufen bleiben erhalten. Details siehe Vorauszahlungen.
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Speichern
Mieterwechsel mitten im Jahr
Abschnitt betitelt „Mieterwechsel mitten im Jahr“- Einheit 5
- Schmidt bis 30.06.2026
- Weber ab 01.07.2026
- 2 Abrechnungen je Mieter
Wie bei der WEG: das alte Mietverhältnis bekommt ein End-Datum, das neue beginnt einen Tag später. Die Betriebskostenabrechnung erstellt automatisch zwei separate Dokumente — eines pro Mieter — mit anteiligen Kosten und Vorauszahlungen.
Stellplätze, Garagen und Kellerabteile
Abschnitt betitelt „Stellplätze, Garagen und Kellerabteile“Separat vermietete Stellplätze und Garagen legen Sie als eigene Einheit an (Typ Garage bzw. Stellplatz) — mit eigenem Mietverhältnis und der Stellplatzmiete als Kaltmiete ohne Vorauszahlungen, direkt im Abschnitt Miete des Mietverhältnisses. So bleiben Sollstellung, Zahlungseingänge und Leerstand je Stellplatz nachvollziehbar.
- Keine Betriebskostenabrechnung: Stellplatzverträge sind fast immer Pauschalmiete — die Einheit nimmt standardmäßig nicht an der Abrechnung teil. Ist im Garagenvertrag ausnahmsweise eine Umlage vereinbart, aktivieren Sie die Kontrollkästchen am Mietverhältnis.
- Keine Fläche und keine Personen erfassen: Stellplätze zählen weder bei Flächen- noch bei Personen- oder Einheiten-Schlüsseln mit; die Abrechnungsprüfung warnt, wenn eine Nicht-Wohneinheit mit m² an einer Flächenumlage teilnehmen würde.
- Ein Mieter, mehrere Einheiten: Mietet dieselbe Person Wohnung und Stellplatz, zieht der Lastschrifteinzug beide in einer Abbuchung ein (gleiche IBAN und gleicher Kontoinhaber).
- Kellerabteile sind mitvermietetes Zubehör der Wohnung — nicht als eigene Einheit anlegen. Nur ein separat als Lager vermieteter Kellerraum wird wie ein Stellplatz behandelt.
Prüfpunkte
Abschnitt betitelt „Prüfpunkte“- Eigentümer hinterlegt? Ohne Vermieter wird die Einheit nicht gemahnt, und die Abrechnung nennt die Verwaltung statt des Eigentümers.
- Wohnflächen vollständig? Bei Wohn- und Gewerbeeinheiten auch im Leerstand m² pflegen — Stellplätze und Garagen bleiben ohne Fläche.
- Mietzeiträume lückenlos? Lücken bedeuten ungewolltes Leerstand-Bild.
- Mehrere Mieter auf einem Vertrag? Alle Kontakte am Verhältnis anhängen.
- Mietverhältnis endet korrekt? Bei Auszug das Endedatum eintragen — sonst überlappt das Verhältnis mit dem Nachmieter.
Nächster Schritt
Abschnitt betitelt „Nächster Schritt“→ Vorauszahlungen — definieren Sie, was die Mieter monatlich vorab leisten.