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Einheiten und Mieter

Einheiten, Eigentümer und Mietverhältnisse bilden die Datenbasis der Betriebskosten­abrechnung. Bei Wohn- und Gewerbeeinheiten ist die Wohnfläche Pflicht — viele Verteilerschlüssel der Mietverwaltung basieren darauf. Stellplätze und Garagen bleiben dagegen bewusst ohne Fläche (siehe unten).

Einheiten und Mieter im Mietobjekt

Feld Pflicht? Bedeutung
Nummer ja Laufende Nummer
Beschreibung nein Lage, z. B. „EG rechts“
Typ ja Wohnung, Gewerbe, Garage, …
Quadratmeter ja (Wohn-/Gewerbeeinheiten) Grundlage für flächenbasierte Umlagen. Bei Stellplätzen und Garagen leer lassen, sonst nehmen sie an der m²-Umlage teil
Zimmer nein Stammdaten
Gewerblich genutzt nein Beeinflusst Auswertungen + ggf. Umlagefähigkeit

Der Eigentümer einer Einheit ist in der Mietverwaltung der Vermieter, in dessen Auftrag Sie tätig sind: Gläubiger der Mietforderungen, Aussteller der Betriebskosten­abrechnung und Adressat der Überschussrechnung. Ohne ihn steht die Einheit im Mahnwesen unter Zu prüfen und wird nicht gemahnt — mahnen kann nur, wer einen Gläubiger nennen kann.

  1. Einheit bearbeiten (Zeilenaktion Bearbeiten in der Liste Einheiten) und im Assistenten den Schritt Eigentümer aufrufen.

  2. Eigentümer hinzufügen wählen und Datum Erwerb eintragen. Mehrere Kontakte am selben Zeitraum bilden eine gemeinsame Eigentümerschaft (Eheleute, Erbengemeinschaft).

  3. Eigentümerwechsel: legen Sie den neuen Eigentümer mit seinem Erwerbsdatum an — das Verkaufsdatum des vorherigen ergibt sich automatisch.

Der Unterschied zur WEG liegt nicht in den Daten, sondern in ihrer Wirkung: In der WEG ist der Eigentümer Schuldner des Hausgelds und bekommt die Jahresabrechnung. In der Mietverwaltung ist er Gläubiger der Miete; Schuldner ist der Mieter. Miteigentumsanteile (MEA) gibt es deshalb nur bei WEG-Objekten.

Pro Zeitraum kann eine Einheit drei Status haben:

Status Bedeutung Wirkung auf Abrechnung
Vermietet Mietvertrag mit Mieter aktiv Mieter bekommt Betriebskosten­abrechnung
Leerstand Wohnung leer, keine Mietzahlung Eigentümer trägt die nicht umgelegten Kosten; eine leerstehende Wohnung zählt bei Personentagen mit einer Person, eine Garage mit null
Eigennutzung Eigentümer wohnt selbst Wie Leerstand, aber explizit gekennzeichnet; Personenzahl frei pflegbar

Leerstand- und Eigennutzungs­zeiten müssen lückenlos eingetragen sein, sonst entstehen unklare Bilder in der Abrechnung.

  1. Einheit öffnen

    Auf der Seite Objekt in der Liste Einheiten in der Zeile der Einheit Bearbeiten wählen und zum Schritt Mieter wechseln.

  2. Mietverhältnis hinzufügen

    Mietverhältnis hinzufügen klicken.

  3. Daten erfassen

    Beginn-Datum, Mieter-Kontakte und ggf. Endedatum eintragen. Bei mehreren Mietern: alle Kontakte am selben Verhältnis anhängen — sie erscheinen automatisch im gemeinsamen Anschreiben.

    Die Kontrollkästchen „Nimmt an der Betriebskostenabrechnung teil“ steuert, ob das Mietverhältnis eine Abrechnung erhält. Bei Wohn- und Gewerbeeinheiten ist sie vorausgewählt (abwählen bei Pauschal- oder Inklusivmiete), bei Stellplätzen und Garagen standardmäßig aus.

  4. Miete eintragen

    Im Abschnitt Miete tragen Sie Kaltmiete, Nebenkosten-Vorauszahlung und ggf. Heizkosten-Vorauszahlung ein — Gültig ab ist üblicherweise der Einzugstag. Die Summe ist die monatliche Gesamtmiete, aus der die Sollstellungen entstehen.

    Bei einem bestehenden Mietverhältnis steht an dieser Stelle die Liste Mietstaffelung: Eine spätere Mieterhöhung legen Sie dort mit Mietstaffel hinzufügen und einem neuen Gültig-ab-Datum an, die bisherigen Stufen bleiben erhalten. Details siehe Vorauszahlungen.

  5. Speichern

  • Einheit 5
  • Schmidt bis 30.06.2026
  • Weber ab 01.07.2026
  • 2 Abrechnungen je Mieter

Wie bei der WEG: das alte Mietverhältnis bekommt ein End-Datum, das neue beginnt einen Tag später. Die Betriebskosten­abrechnung erstellt automatisch zwei separate Dokumente — eines pro Mieter — mit anteiligen Kosten und Vorauszahlungen.

Separat vermietete Stellplätze und Garagen legen Sie als eigene Einheit an (Typ Garage bzw. Stellplatz) — mit eigenem Mietverhältnis und der Stellplatzmiete als Kaltmiete ohne Vorauszahlungen, direkt im Abschnitt Miete des Mietverhältnisses. So bleiben Sollstellung, Zahlungseingänge und Leerstand je Stellplatz nachvollziehbar.

  • Keine Betriebskostenabrechnung: Stellplatzverträge sind fast immer Pauschalmiete — die Einheit nimmt standardmäßig nicht an der Abrechnung teil. Ist im Garagenvertrag ausnahmsweise eine Umlage vereinbart, aktivieren Sie die Kontrollkästchen am Mietverhältnis.
  • Keine Fläche und keine Personen erfassen: Stellplätze zählen weder bei Flächen- noch bei Personen- oder Einheiten-Schlüsseln mit; die Abrechnungsprüfung warnt, wenn eine Nicht-Wohneinheit mit m² an einer Flächenumlage teilnehmen würde.
  • Ein Mieter, mehrere Einheiten: Mietet dieselbe Person Wohnung und Stellplatz, zieht der Lastschrifteinzug beide in einer Abbuchung ein (gleiche IBAN und gleicher Kontoinhaber).
  • Kellerabteile sind mitvermietetes Zubehör der Wohnung — nicht als eigene Einheit anlegen. Nur ein separat als Lager vermieteter Kellerraum wird wie ein Stellplatz behandelt.
  • Eigentümer hinterlegt? Ohne Vermieter wird die Einheit nicht gemahnt, und die Abrechnung nennt die Verwaltung statt des Eigentümers.
  • Wohnflächen vollständig? Bei Wohn- und Gewerbeeinheiten auch im Leerstand m² pflegen — Stellplätze und Garagen bleiben ohne Fläche.
  • Mietzeiträume lückenlos? Lücken bedeuten ungewolltes Leerstand-Bild.
  • Mehrere Mieter auf einem Vertrag? Alle Kontakte am Verhältnis anhängen.
  • Mietverhältnis endet korrekt? Bei Auszug das Endedatum eintragen — sonst überlappt das Verhältnis mit dem Nachmieter.

→ Vorauszahlungen — definieren Sie, was die Mieter monatlich vorab leisten.