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Sondereigentumsverwaltung einrichten

Ein SEV-Mandat richten Sie als Mietverwaltungs-Objekt ein. Der Ablauf entspricht dem Mietobjekt anlegen — mit zwei Besonderheiten: Sie pflegen den Eigentümer als Auftraggeber und erfassen das Hausgeld der WEG als Kostenposition.

  • Der Verwaltervertrag mit dem Sondereigentümer liegt vor.
  • Die Adresse der WEG und die Nummer bzw. Lage der verwalteten Einheit sind bekannt.
  • Für die Kostenseite: Wirtschaftsplan bzw. Hausgeld­vorschreibung der WEG und, falls vorhanden, die letzte WEG-Jahresabrechnung.
  1. Objekt anlegen

    Legen Sie in der Objektverwaltung ein neues Objekt mit der Verwaltungsart Mietverwaltung an. Der Dialog ist derselbe wie unter Objekt manuell anlegen beschrieben — wählen Sie dort abweichend die Verwaltungsart Mietverwaltung.

    Eine Bezeichnung, die das Mandat erkennbar macht, hilft in Listen und Auswertungen — zum Beispiel „SEV Lachnerstraße 1, WE 3“.

  2. Eigentümer als Auftraggeber pflegen

    Tragen Sie in den Objektstammdaten im Feld Eigentümer die Person ein, in deren Auftrag Sie tätig sind. Siehe Mietobjekt anlegen.

  3. Einheit erfassen

    Legen Sie die verwaltete Wohnung als Einheit an — mit Wohnfläche, denn viele Verteilerschlüssel der Betriebskosten­abrechnung basieren darauf. Verwalten Sie mehrere Wohnungen desselben Eigentümers im selben Haus, können Sie sie als weitere Einheiten im selben Objekt führen.

  4. Mietverhältnis anlegen

    Ordnen Sie der Einheit den Mieter mit Beginn und — bei Auszug — Ende zu: Einheiten und Mieter.

  5. Miete und Vorauszahlungen erfassen

    Pflegen Sie Kaltmiete, Nebenkosten- und ggf. Heizkosten­vorauszahlung je Mietverhältnis: Vorauszahlungen und Betriebskosten.

  6. Hausgeld und Eigentümerkosten erfassen

    Legen Sie im Kontenplan getrennte Kostenkonten für die Hausgeld-Bestandteile an, zum Beispiel „Hausgeld umlagefähige Betriebskosten“ mit dem Kennzeichen umlagefähig sowie „Hausgeld Verwaltung und Erhaltung“ und „Zuführung Erhaltungsrücklage“ ohne dieses Kennzeichen. Welche Anteile umlagefähig sind, steht unter Sondereigentumsverwaltung im Überblick.

    Die Kosten erfassen Sie anschließend über die Bankbuchungen eines Treuhand- oder Objektkontos — die Hausgeldzahlung teilen Sie dabei in mehrere Buchungspositionen auf — oder ohne eigenes Objektkonto direkt in der Registerkarte Kosten.

  7. Buchhaltung prüfen

    Kontrollieren Sie in der Kontenübersicht, dass Miete, Kosten, Kaution und Privatentnahmen auf den richtigen Kontenarten liegen.

  8. Am Jahresende abrechnen

    Erstellen Sie die Betriebskosten­abrechnung für den Mieter.