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Mietverwaltung im Überblick

Die Mietverwaltung folgt einem ähnlichen Aufbau wie die WEG-Verwaltung, dreht sich aber um Mieter, Mietverträge, Vorauszahlungen und die jährliche Betriebskosten­abrechnung. Sie können mit Bankbuchungen arbeiten, wenn Sie ein Treuhand- oder Objektkonto führen. Ohne eigenes Objektkonto erfassen Sie die Betriebskosten direkt in der Registerkarte Kosten.

Mietverwaltungs-Objekt

  1. Mietobjekt anlegenAdresse + Verwaltungsart „Mietverwaltung“
  2. Einheiten & MieterWohnflächen, Mietverhältnisse mit Zeitraum
  3. VorauszahlungenMonatliche Nebenkosten­vorauszahlungen pro Mieter
  4. Kosten erfassenOptional per Bankbuchung, sonst direkt als Kostenposition
  5. Buchhaltung prüfenKosten, Miete, Privatentnahmen, Kautionen und Überschussrechnung
  6. Betriebskosten­abrechnungGenerieren, prüfen, herunterladen
Bereich Vorschau
Einheiten + Mieter Mietverwaltungs-Objekt mit Einheiten
Kosten Kosten in der Mietverwaltung
Mieterabrechnungen Mieterabrechnungen
Thema WEG Mietverwaltung
Hauptperson Eigentümer Mieter
Verteilung Häufig MEA Häufig Wohnfläche oder Personentage
Planwerte Wirtschaftsplan + Hausgeld Nebenkosten­vorauszahlungen
Bankkonto WEG-Konten sind regelmäßig zentral Treuhand-/Objektkonto optional
Kostenpflege Meist über Bankbuchungen Per Bankbuchung oder direkt in der Registerkarte Kosten
Ergebnis Jahresabrechnung mit Spitze und Rücklagen Betriebskosten­abrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben
Umlagefähigkeit Keine Trennung Pro Konto kennzeichnen, was umlagefähig ist
Privatverkehr und Kautionen Nicht verfügbar Eigene erfolgsneutrale Kontenarten und Registerkarte

Die Kontenübersicht trennt die MV-Buchungen in Kostentragung, Miete, Vermögenswerte, Privatentnahmen und Kautionen. Die Überschussrechnung fasst die tatsächlich geflossenen Mieteinnahmen und Werbungskosten für die Anlage V zusammen.

Privatentnahmen, Privateinlagen und Kautionen sind erfolgsneutral und werden nicht als Einnahmen oder Kosten in die Überschussrechnung oder Betriebskostenabrechnung übernommen.

Für die Steuerkanzlei geben Sie die Buchungen des Objekts über den DATEV-Export als fertigen Buchungsstapel weiter.

Ist die Umsatzsteuer-Option des Mietobjekts für das gewählte Jahr aktiv, zeigt die Kostenübersicht zusätzlich Brutto, Konten-Steuersatz, den rechnerisch enthaltenen USt-Anteil und Netto. Details: Umsatzsteuer verstehen.

Mit Treuhand- oder Objektkonto: Importieren Sie die Bankbewegungen und buchen Sie Betriebskosten auf die passenden Konten. Das ist sinnvoll, wenn Sie Zahlungen direkt für das Mietobjekt verwalten und die Bankhistorie als Nachweis nutzen möchten.

Ohne eigenes Objektkonto: Tragen Sie Kosten direkt in der Registerkarte Kosten ein. Dort können Sie Betrag, Verteilung und den § 35a-Anteil pflegen oder überschreiben. Die Umlagefähigkeit steuern Sie am Kostenkonto im Kontenplan. Dieser Weg ist besonders praktisch, wenn die Kosten aus Eigentümerunterlagen, Rechnungsübersichten oder einer externen Buchhaltung kommen.

Stehen mehrere Mieter auf einem Vertrag (z. B. Eheleute, WG), erscheinen sie alle im Adressblock und in der gemeinsamen Anrede:

„Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Müller,“

Die Software erkennt das automatisch aus den Kontaktdaten des Mietverhältnisses.

  • Wohnfläche fehlt — viele Verteilerschlüssel basieren darauf.
  • Mietverhältnis ohne Endedatum bei Auszug — neue Mieter überlappen sonst mit alten.
  • Kosten nicht als umlagefähig markiert — sie tauchen in der Betriebskosten­abrechnung nicht auf.
  • § 35a-Anteile fehlen — Lohn- und Fahrtkosten erscheinen nur, wenn sie an der Kostenposition oder Buchungsposition gepflegt sind.
  • Vorauszahlungen vergessen — die Spitze fällt dann zu hoch aus.
  • Privatentnahme oder Kaution als Kosten gebucht — dadurch werden Werbungskosten und Überschuss verfälscht; verwenden Sie die jeweils eigene Kontenart.

Mietobjekt anlegen