Sondereigentumsverwaltung im Überblick
Bei der Sondereigentumsverwaltung (kurz SEV) verwalten Sie eine einzelne Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers — also das Sondereigentum innerhalb einer WEG. Sie betreuen das Mietverhältnis, ziehen Miete und Vorauszahlungen ein, tragen die Kosten des Eigentümers (allen voran das Hausgeld an die WEG) und rechnen am Jahresende gegenüber dem Mieter ab.
Abbildung in Abrechnung360
Abschnitt betitelt „Abbildung in Abrechnung360“Eine SEV bilden Sie über ein Objekt mit der Verwaltungsart „Mietverwaltung“ ab: Im Feld Eigentümer tragen Sie die Person ein, in deren Auftrag Sie tätig sind. Eine separate SEV-Verwaltungsart brauchen Sie dafür nicht. Damit stehen Ihnen alle Funktionen der Mietverwaltung zur Verfügung: Mietverhältnisse, Vorauszahlungen, Kosten, Betriebskostenabrechnung und die Überschussrechnung für die Anlage V.
| Fachlich | In Abrechnung360 |
|---|---|
| SEV-Mandat | Ein Objekt mit Verwaltungsart Mietverwaltung |
| Auftraggeber (Sondereigentümer) | Feld Eigentümer in den Objektstammdaten |
| Verwaltete Wohnung | Eine Einheit im Objekt |
| Mieter | Mietverhältnis mit Zeitraum an der Einheit |
| Hausgeld an die WEG, Instandhaltung, Versicherung | Kostenkonten im Kontenplan — je Konto gekennzeichnet, ob umlagefähig |
| Abrechnung gegenüber dem Mieter | Betriebskostenabrechnung |
| Abrechnung gegenüber dem Eigentümer | Überschussrechnung und DATEV-Export |
Der SEV-Workflow
Abschnitt betitelt „Der SEV-Workflow“- Sondereigentumsverwaltung einrichtenMietverwaltungs-Objekt mit Eigentümer als Auftraggeber
- Einheit & MieterWohnfläche der Wohnung, Mietverhältnis mit Zeitraum
- Miete & VorauszahlungenKaltmiete, Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlung
- Kosten erfassenHausgeld und Eigentümerkosten — per Bankbuchung oder direkt als Kostenposition
- Buchhaltung prüfenMiete, Kosten, Privatentnahmen, Kaution, Überschussrechnung
- BetriebskostenabrechnungGegenüber dem Mieter abrechnen
Umlagefähig oder Eigentümerkosten?
Abschnitt betitelt „Umlagefähig oder Eigentümerkosten?“Der entscheidende Unterschied zur klassischen Mietverwaltung ist der Umgang mit dem Hausgeld: Es ist als Ganzes keine umlagefähige Betriebskostenposition. Legen Sie im Kontenplan daher getrennte Kostenkonten an und setzen Sie das Kennzeichen umlagefähig nur an den Konten, deren Kosten der Mieter tragen muss. Die monatliche Hausgeldzahlung teilen Sie anhand des Wirtschaftsplans der WEG auf diese Konten auf.
| Bestandteil des Hausgelds | Üblicherweise auf den Mieter umlagefähig? |
|---|---|
| Betriebskosten nach BetrKV (Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung, Heizung …) | ja |
| Zuführung zur Erhaltungsrücklage | nein |
| Verwaltervergütung der WEG | nein |
| Instandhaltung und Instandsetzung | nein |
| Kosten der Sondereigentumsverwaltung selbst | nein |
Maßgeblich ist der Mietvertrag. Klären Sie einzelne Positionen im Zweifel anhand der Umlagevereinbarung oder mit Ihrer Rechtsberatung.
Kosten auf Konten ohne dieses Kennzeichen bleiben beim Eigentümer: Sie erscheinen nicht in der Betriebskostenabrechnung, wohl aber in der Überschussrechnung. Führen Sie den Rücklagenanteil des Hausgelds auf einem eigenen Konto und stimmen Sie die steuerliche Behandlung mit der Steuerkanzlei des Eigentümers ab. Details zur Kennzeichnung: Vorauszahlungen und Betriebskosten.
Verwalten Sie die WEG selbst, entnehmen Sie die Aufteilung der WEG-Jahresabrechnung der Einheit. Bei fremdverwalteten Gemeinschaften fordern Sie beim WEG-Verwalter eine Aufstellung der umlagefähigen Kosten und der § 35a-Anteile an.
Häufige Fehlerquellen
Abschnitt betitelt „Häufige Fehlerquellen“- Kein Eigentümer im Objekt gepflegt — der Auftraggeber fehlt dann in Anschreiben und Auswertungen.
- Hausgeld komplett als umlagefähig gebucht — Rücklagenzuführung und Verwaltervergütung landen dann in der Mieterabrechnung, obwohl sie dort nicht hingehören.
- Mieteinnahmen als Kosten oder Privatentnahme verbucht — die Überschussrechnung wird dadurch verfälscht. Siehe Kontenübersicht.
- WEG-Abrechnung des Vorjahres ohne Abgrenzung gebucht — die Betriebskostenabrechnung des Mieters trifft dann das falsche Jahr.
- Wohnfläche fehlt — viele Verteilerschlüssel der Betriebskostenabrechnung basieren darauf.