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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden in Abrechnung360 über Buchungspositionen oder Rechnungen erfasst. Ziel ist, dass begünstigte Lohn- und Fahrtkosten später korrekt in Abrechnungen ausgewiesen werden.

Bei Ausgaben kann in der Buchungsposition Dienstleistung nach § 35a aktiviert werden.

Danach erscheinen:

Feld Bedeutung
Lohn- und Fahrtkosten Begünstigter Anteil der Ausgabe
Gruppe auswählen Steuerliche Gruppe der Leistung

Verfügbare Gruppen:

Gruppe Bedeutung
Geringfügig Beschäftigte Beschäftigungsverhältnis im Haushalt
Haushaltsnahe Dienstleistungen Dienstleistungen rund um Haushalt oder Objekt
Handwerkerleistungen Handwerkliche Arbeiten mit begünstigtem Lohnanteil

In Rechnungen gibt es das Feld Haushaltsnahe DL. Dort wird der begünstigte Anteil auf Rechnungsebene gepflegt.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen werden nur bei Ausgaben angeboten.
  • Der Lohnanteil darf nicht größer als der Gesamtbetrag sein.
  • Der begünstigte Anteil sollte aus Rechnung oder Dienstleisterangabe nachvollziehbar sein.
  • Die Erfassung beeinflusst den späteren Ausweis in Eigentümer- oder Mieterabrechnungen.
  • Weisen Sie nur unbar bezahlte Leistungen aus.
  • Erfassen Sie nur den Anteil, der in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist. Fehlt der Ausweis, fragen Sie beim Dienstleister nach, statt zu schätzen.
  • Ausgewiesen werden Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten — Material- und Entsorgungskosten bleiben unberücksichtigt.
  • Der Ausweis in der Abrechnung dient Eigentümern bzw. Mietern als Grundlage für ihre Steuererklärung. Die steuerliche Anrechnung prüft deren Finanzamt.