Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden in Abrechnung360 über Buchungspositionen oder Rechnungen erfasst. Ziel ist, dass begünstigte Lohn- und Fahrtkosten später korrekt in Abrechnungen ausgewiesen werden.
Erfassung in Buchungspositionen
Abschnitt betitelt „Erfassung in Buchungspositionen“Bei Ausgaben kann in der Buchungsposition Dienstleistung nach § 35a aktiviert werden.
Danach erscheinen:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Lohn- und Fahrtkosten | Begünstigter Anteil der Ausgabe |
| Gruppe auswählen | Steuerliche Gruppe der Leistung |
Verfügbare Gruppen:
| Gruppe | Bedeutung |
|---|---|
| Geringfügig Beschäftigte | Beschäftigungsverhältnis im Haushalt |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Dienstleistungen rund um Haushalt oder Objekt |
| Handwerkerleistungen | Handwerkliche Arbeiten mit begünstigtem Lohnanteil |
Erfassung in Rechnungen
Abschnitt betitelt „Erfassung in Rechnungen“In Rechnungen gibt es das Feld Haushaltsnahe DL. Dort wird der begünstigte Anteil auf Rechnungsebene gepflegt.
Wichtige Regeln
Abschnitt betitelt „Wichtige Regeln“- Haushaltsnahe Dienstleistungen werden nur bei Ausgaben angeboten.
- Der Lohnanteil darf nicht größer als der Gesamtbetrag sein.
- Der begünstigte Anteil sollte aus Rechnung oder Dienstleisterangabe nachvollziehbar sein.
- Die Erfassung beeinflusst den späteren Ausweis in Eigentümer- oder Mieterabrechnungen.
- Weisen Sie nur unbar bezahlte Leistungen aus.
- Erfassen Sie nur den Anteil, der in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist. Fehlt der Ausweis, fragen Sie beim Dienstleister nach, statt zu schätzen.
- Ausgewiesen werden Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten — Material- und Entsorgungskosten bleiben unberücksichtigt.
- Der Ausweis in der Abrechnung dient Eigentümern bzw. Mietern als Grundlage für ihre Steuererklärung. Die steuerliche Anrechnung prüft deren Finanzamt.
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