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Vorauszahlungen und Betriebskosten

In der Mietverwaltung zahlt der Mieter monatlich Nebenkosten­vorauszahlungen, die am Jahresende gegen die tatsächlichen umlagefähigen Betriebskosten verrechnet werden. Die Differenz ist die Nachzahlung oder das Guthaben.

  • Mietverhältnis
  • Vorauszahlung/Monat
  • Umlagefähige Kosten
  • Nachzahlung oder Guthaben

Kosten in der Mietverwaltung

Miete und Vorauszahlungen pflegen Sie je Mietverhältnis in der Registerkarte Kosten, im Abschnitt Mieten & Vorauszahlungen. Das Mietverhältnis selbst (Mieter, Zeitraum) legen Sie zuvor unter Einheiten und Mieter an — die Beträge tragen Sie dann hier ein.

Die monatliche Gesamtmiete setzt sich aus drei Teilen zusammen:

Teil Bedeutung
Kaltmiete Nettomiete ohne Nebenkosten
Nebenkostenvorauszahlung Monatliche Vorauszahlung auf die umlagefähigen Betriebskosten (Pflichtfeld)
Heizkostenvorauszahlung Monatliche Vorauszahlung auf Heiz- und Warmwasserkosten

Aus der Nebenkosten- (und Heizkosten-)vorauszahlung rechnet Abrechnung360:

  • den Soll-Stand der Vorauszahlungen im Jahr (Monatsbetrag × Mietmonate)
  • den Vergleich mit den tatsächlich umgelegten Kosten
  • die resultierende Nachzahlung oder Gutschrift

Die Kaltmiete fließt in die Gesamtmiete ein, wird in der Betriebskosten­abrechnung aber nicht verrechnet: Abgerechnet werden nur die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten.

  1. Mietobjekt öffnen und die Registerkarte Kosten aufrufen.

  2. Mietverhältnis auswählen

    Im Abschnitt Mieten & Vorauszahlungen die Zeile des Mietverhältnisses markieren und Vorauszahlung pflegen wählen.

  3. Beträge erfassen

    Im Dialog Gültig ab, Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und ggf. Heizkostenvorauszahlung eintragen.

  4. Speichern

Die Tabelle vergleicht Soll und Ist je Mietverhältnis:

Spalte Bedeutung
Gesamtmiete Soll Kaltmiete + Nebenkosten- + Heizkostenvorauszahlung über die Mietmonate des Zeitraums
Gesamtmiete Ist Tatsächlich vereinnahmte Miete; übernimmt gebuchte Zahlungen, ist manuell überschreibbar. Ohne Zahlungsdaten wird nach Plan abgerechnet.
Saldo Differenz Ist − Soll: − Rückstand / + Guthaben
Nebenkosten Tatsächlich auf das Mietverhältnis umgelegte Betriebskosten
Empf. VZ/Mon. Empfohlene künftige monatliche Vorauszahlung (§ 560 BGB) auf Basis der letzten Abrechnung

Die Spalte Gesamtmiete Ist kann auf zwei Wegen befüllt werden:

  1. Aus gebuchten Zahlungen — Sie importieren die Bankauszüge und buchen die Mietzahlungen auf das Mietverhältnis. Die Summe der gebuchten Zahlungen wird automatisch als Ist übernommen. Siehe Transaktionen buchen.
  2. Manuell eingetragen — Sie klicken den Ist-Wert direkt in der Tabelle an und tragen den vereinnahmten Betrag von Hand ein. Der manuelle Wert überschreibt die gebuchte Summe (Kennzeichnung im Feld); über Zurücksetzen kehren Sie zum gebuchten Wert zurück.

Liegen weder Buchungen noch ein manueller Wert vor, zeigt die Spalte nach Plan — die Abrechnung wird dann mit Soll = Ist erstellt.

Betriebskosten kommen typischerweise über zwei Wege ins System:

  1. Mit Treuhand- oder Objektkonto — Sie importieren die CAMT-Auszüge und buchen die Kosten auf das passende Konto. Siehe Transaktionen buchen.
  2. Ohne eigenes Objektkonto — Sie tragen die Kosten direkt in der Registerkarte Kosten ein. Dieser Weg passt, wenn Sie nicht über ein separates Treuhandkonto buchen oder die Kosten aus einer externen Übersicht übernehmen.

Wichtig: Jedes Kostenkonto hat im Mietverwaltungs-Kontext das Feld „umlagefähig“. Nur umlagefähige Kosten erscheinen in der Betriebskosten­abrechnung.

In der Registerkarte Kosten erfassen Sie je Kostenposition:

Feld Bedeutung
Kostenbezeichnung Verständliche Bezeichnung für Abrechnung und Prüfung
Verteilung nach Standardverteilung, z. B. Wohnfläche, Personentage oder Einheiten
Betrag Gesamtkosten im Abrechnungsjahr; kann bei Bedarf manuell überschrieben werden
§ 35a Lohnanteil Lohn- und Fahrtkostenanteil für den steuerlichen Ausweis
§ 35a Kategorie Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung

Nutzen Sie diese direkte Erfassung immer dann, wenn keine Bankbuchung als Quelle in Abrechnung360 vorhanden ist. Gibt es eine Bankbuchung, bleibt der Bankweg nachvollziehbarer, weil Zahlung, Beleg und Kostenposition zusammenpassen.

Die Betriebskosten­verordnung zählt auf, welche Kosten überhaupt umlagefähig sein können. Maßgeblich ist im Einzelfall der Mietvertrag — prüfen Sie die Umlagevereinbarung, bevor Sie ein Konto als umlagefähig kennzeichnen:

  • Grundsteuer, Wasser und Abwasser
  • Heizkosten und Warmwasser
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung
  • Hausreinigung, Gartenpflege
  • Beleuchtung, Schornsteinfeger
  • Versicherung Gebäude, Haftpflicht
  • Hauswart
  • Aufzug, Antenne, Waschküche
  • Sonstige Betriebskosten — nur, wenn sie im Mietvertrag einzeln benannt sind

Üblicherweise nicht umlagefähig: Instandhaltung und Instandsetzung (Reparaturen), Verwaltungskosten und Zuführungen zur Erhaltungsrücklage. Kleinreparaturen rechnen Sie nicht über die Betriebskosten­abrechnung ab. Bei Zweifeln zur Umlagefähigkeit klären Sie die Position anhand des Mietvertrags oder mit Ihrer Rechtsberatung.

  • Alle Vorauszahlungen gepflegt?
  • Alle Bankauszüge importiert und gebucht? Nur erforderlich, wenn Sie mit Treuhand- oder Objektkonto arbeiten.
  • Direkt erfasste Kosten vollständig? Ohne Bankkonto müssen alle umlagefähigen Kosten in der Registerkarte Kosten stehen.
  • Umlagefähigkeit pro Konto korrekt gesetzt?
  • Abgrenzungen für jahresübergreifende Rechnungen? Siehe Abgrenzung.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a) — wenn die Mieter steuerliche Vorteile geltend machen sollen? Siehe § 35a.

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