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Eigentümer und Eigentumsverhältnisse

Eigentümer werden in Abrechnung360 nicht direkt an die Einheit „geheftet“, sondern über ein Eigentumsverhältnis mit Beginn- und (optional) Enddatum zugeordnet. So ist nachvollziehbar, wer zu welchem Zeitpunkt Eigentümer einer Einheit war.

Eigentumsverhältnisse im Einheiten-Editor

Familie Mustermann verkauft ihre Wohnung Nr. 3 zum 31. März. Käufer ist Frau Müller, sie wird am 1. April Eigentümerin.

  • Einheit 3
  • Mustermann 01.01.2020 — 31.03.2026
  • Müller ab 01.04.2026
  • Einheitenbezogene WEG-Abrechnung

Sie pflegen dafür zwei Eigentumsverhältnisse an Einheit 3:

# Eigentümer Beginn Ende
1 Mustermann 01.01.2020 31.03.2026
2 Müller 01.04.2026 — (offen)

Die WEG-Jahresabrechnung wird nach § 28 WEG einheitenbezogen erstellt, also für die Wohnung und nicht als getrennte Jahresabrechnung für Verkäufer und Käufer. Abrechnung360 erstellt deshalb die Abrechnung für den maßgeblichen Eigentümer. Ein interner Ausgleich zwischen Verkäufer und Käufer wird üblicherweise im Kaufvertrag bzw. zwischen den Vertragsparteien geregelt.

  1. Einheit zum Bearbeiten öffnen

    Im Objekt auf die Registerkarte Einheiten wechseln, die gewünschte Einheit in der Liste markieren und über Aktionen → Bearbeiten den Einheiten-Editor öffnen.

  2. Schritt „Eigentümer“ aufrufen

    Im Editor mit Weiter zum Schritt Eigentümer wechseln, auf Hinzufügen klicken und entweder einen bestehenden Kontakt aus der Suche wählen oder direkt einen neuen Kontakt anlegen.

  3. Beginn-Datum erfassen

    Datum eintragen, an dem das neue Verhältnis startet (z. B. 01.04.2026).

  4. Altes Verhältnis abschließen

    Bei einem Wechsel: das alte Verhältnis aufrufen und das Ende-Datum eintragen (31.03.2026).

  5. Speichern

    Die Historie bleibt gespeichert und ist für Prüfung und Nachvollziehbarkeit sichtbar. Die WEG-Jahresabrechnung bleibt jedoch einheitenbezogen.

  • Jede Einheit hat im Abrechnungsjahr mindestens einen Eigentümer. Lücken erscheinen in der Abrechnungs­übersicht als „Eigentümer/in fehlt“.
  • Zeiträume überlappen nicht unbeabsichtigt. Zwei aktive Verhältnisse für dieselbe Einheit am selben Tag sind nur bei Bruchteils­eigentum (z. B. Eheleute) gewollt.
  • Wechsel liegen am korrekten Datum. Nutzen Sie das für Ihre Verwaltung maßgebliche Datum, z. B. den vereinbarten Lasten- und Nutzenwechsel.
  • Kontaktdaten sind vollständig. Vor- und Nachname, Adresse — sonst kann das Anschreiben nicht korrekt erzeugt werden.

Eheleute, die gemeinsam Eigentum besitzen, werden als zwei Kontakte am selben Eigentums­verhältnis gepflegt. Auf dem Anschreiben erscheinen dann beide Namen mit einer gemeinsamen Anrede:

„Sehr geehrter Herr Dr. Mustermann, sehr geehrte Frau Mustermann,“

Unterschiedliche Adressen? Wenn die Co-Eigentümer an verschiedenen Anschriften wohnen, erzeugt Abrechnung360 separate Versandfassungen mit korrektem Adressblock.

In den Kontaktdaten können Sie Anrede (Herr/Frau) und Titel (Dr., Prof. Dr., …) pflegen. Beide erscheinen automatisch in allen Anschreiben.

FAQ Eigentümerwechsel — warum die WEG-Abrechnung einheitenbezogen bleibt.
Verteilerschlüssel — prüfen oder erstellen Sie die Regeln, nach denen Kosten auf Einheiten verteilt werden.